Der Weg zum Heilpraktiker
In der BRD ist die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ gesetzlich geschützt.
Nach einer ca. 2- bis 3-jährigen Ausbildung (bei fachfremden Berufen) unterzieht
sich der HPA (=Heilpraktikeranwärter) einer Überprüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt.
Er muss die Anatomie, die Physiologie, Krankheitslehre und die Differenzialdiagnostik beherrschen.
Dabei handelt es sich um eine Überprüfung, ob von dem zukünftigen Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht.
Die von ihm angebotenen Therapien muss er sicher und fehlerfrei beherrschen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztliche Überprüfung:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest
Aus- und Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar.
Wenn Sie
jedoch fundierte medizinische Grundkenntnisse mitbringen
- aus Krankenpflege,
Physiotherapie, Rettungsdienst kommend -
dann ist unter Umständen das Selbststudium zuhause zur Vertiefung Ihrer schulmedizinischen Kenntnisse ausreichend und Sie benötigen lediglich eine Prüfungsvorbereitung.
Auch wenn Sie nach Besuch einer Heilpraktikerschule noch einmal vor der Prüfung bestimmte Themen wiederholen möchten, biete ich Ihnen meine Hilfe an.
Sie
möchten einmal eine Übungsprüfung erleben und Ihre Kenntnisse realistisch
einschätzen?
Sie haben sich zu der amtsärztlichen Überprüfung
angemeldet, aber fühlen sich noch unsicher?
Sie möchten den Stoff noch einmal anhand echter
Prüfungsfragen wiederholen?
Unklarheiten im Lernstoff noch einmal abklären?
Sie haben den Unterricht in Ihrer HP-Schule verpasst und wollen nacharbeiten um den Anschluss nicht zu verlieren?
Wir üben
Vereinbaren Sie einen Termin und wir
werden feststellen in welchem Gebiet Ihre Lücken liegen und woran Sie noch arbeiten können.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht
Susanne
Gauder
info@hp-pruefungsvorbereitung.de