Heilpraktiker werden - einfacher als oft gedacht!

Der Weg zum Heilpraktiker

In der BRD ist die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ gesetzlich geschützt.

Nach einer  ca. 2- bis 3-jährigen Ausbildung (bei fachfremden Berufen)  unterzieht
sich der HPA (=Heilpraktikeranwärter) einer Überprüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt.

Er muss die Anatomie, die Physiologie, Krankheitslehre und die Differenzialdiagnostik beherrschen.
Dabei handelt es sich um eine Überprüfung, ob von dem zukünftigen Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht.
Die von ihm angebotenen Therapien muss er sicher und fehlerfrei beherrschen.


Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztliche Überprüfung:

- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest


Wenn Sie jedoch fundierte medizinische Grundkenntnisse mitbringen
- aus  Krankenpflege, Physiotherapie, Rettungsdienst kommend -
dann ist unter Umständen das Selbststudium zuhause zur Vertiefung Ihrer schulmedizinischen Kenntnisse ausreichend und Sie benötigen lediglich eine Prüfungsvorbereitung.



info@hp-pruefungsvorbereitung.de